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Einwendungen bei Verkehrs- oder Ordnungbussen

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Haben Sie Einwände gegen eine von der Stadtpolizei Zürich ausgestellte Ordnungsbusse? Dann können Sie diese innerhalb der Zahlungsfrist bei der Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen (ZVO) schriftlich einreichen oder am Schalter vorsprechen. (Kontakt)

Wir klären Ihre Einwände ab und teilen Ihnen in der Folge das Resultat in einem Schreiben mit. Nicht bezahlte Ordnungsbussen werden an das Stadtrichteramt der Stadt Zürich (StRA) weitergeleitet. Dadurch wird das ordentliche, kostenpflichtige Strafverfahren eingeleitet.


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