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Büro für Veranstaltungen

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Polizeifahrzeug an Kundgebung

Das Büro für Veranstaltungen (nachfolgend BFV genannt) ist Ihr wichtigster Kontakt in der Stadtverwaltung für die Bearbeitung Ihres Gesuches – inklusive Erteilung der städtischen Bewilligung.

Die Gesuchsprüfung für Festanlässe, politische Veranstaltungen wie Demonstrationen und Kundgebungen, Sportveranstaltungen sowie sämtliche Standaktionen etc. wird durch die Mitarbeitenden des BFV koordiniert. Dazu führt das BFV ein verwaltungsinternes Vernehmlassungsverfahren bei all jenen Verwaltungsstellen durch, die von der geplanten Veranstaltung betroffen sind. Das BFV kann Ihnen auch die notwendigen Kontakte zu anderen Amtsstellen vermitteln, wenn sich dies als notwendig bzw. vorteilhaft erweist.
Aus dem Vernehmlassungsverfahren ergeben sich die Auflagen und Bedingungen für die geplante Veranstaltung. Das BFV erstellt die notwendige Bewilligung, sofern Ihrem Gesuch entsprochen werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig ein Veranstaltungskonzept beim BFV einzureichen, um eine mögliche Durchführung rechtzeitig abzuklären.
Es kann auch sein, dass diverse Tätigkeiten bei einer Veranstaltung bewilligungsfrei sind oder nur die Bewilligung einer einzelnen Amtsstelle notwendig ist. Trifft dies zu, werden Sie die notwendigen Informationen umgehend erhalten.
Die Stadt lehnt jede Haftung ab, wenn Sie bereits vor Erhalt der Bewilligung organisatorische Massnahmen (bspw. Vertragsabschlüsse mit finanziellen Verpflichtungen, Druck von Werbematerial / Inserate etc.) getroffen haben und dadurch unnötige Kosten entstehen. Treffen Sie also keine Vereinbarungen, bevor Sie mit dem BFV Rücksprache genommen haben.


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Büro für Veranstaltungen

Förrlibuckstrasse 61
8005 Zürich
Postadresse:
Postfach 1612
8021 Zürich

Telefon 044 411 73 66
Fax 044 411 73 69


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