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Gewerbe

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Die Fachgruppe Gewerbe erteilt Bewilligungen für die Benützung des öffentlichen Grundes (VBöG). Dabei wird zwischen dauernden und temporären Belegungen unterschieden. Dauernde Bewilligungen können beantragt werden, wenn der öffentliche Grund über einen längeren Zeitraum benutzt werden möchte, z.B. für Warenauslagen vor dem Geschäft, Topfpflanzen etc.. Temporäre Bewilligungen werden z.B. für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Weihnachtsdekorationen oder für Passantenbefragungen erteilt.
Weitere Bewilligungen werden erteilt für dringende Nacht- oder Sonntagsarbeit, Ausstellungen, Auktionen, Börsen, Sonntagsverkäufe, Wanderlagerverkäufe, den Marroniverkauf etc..
Die Erteilung von Bewilligungen für Baustellen, die im Zusammenhang mit Hochbauten stehen und die den öffentlichen Grund tangieren, liegt im Aufgabengebiet der Gruppe Bauzwecke.

Bei Fragen betreffend Benützung des öffentlichen Grundes zu Bauzwecken melden sie sich bitte zwischen 0700 Uhr bis 0900 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 044 411 73 15 (rechts der Limmat)
  • 044 411 73 16 (links der Limmat)


Lageplan:

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Fahrplan nach Zürich, Förrlibuckstrasse

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Polizeibewilligungen

Gewerbe
Förrlibuckstrasse 61
8005 Zürich
Postadresse:
Postfach 1612
8021 Zürich

Telefon 044 411 73 11
Fax 044 411 73 19


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