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Das Vormundschaftsrecht besteht seit bald hundert Jahren praktisch unverändert. Nun wird es grundlegend erneuert. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu vermeiden. Die neuen gesetzlichen Massnahmen sollen entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der betroffenen Personen zugeschnitten werden.
- Weitere Informationen über die Revision des Vormundschaftsrechts
- Informationen zu den Umsetzungsarbeiten im Kanton Zürich

