Mitbieten in Abwesenheit

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Bedingungen für das Mitbieten in Abwesenheit

  1. Der Betrag wird vor der Steigerung d.h. bis spätestens Mittwoch, 16.30 Uhr auf das Postcheckkonto Nr. 80-3560-2 überwiesen.
  2. Pro Bieter wird auf dem Betreibungsamt Zürich 5 ein Bieterkonto eingerichtet. Die Nummer und den Erhalt des Geldes werden dem Bieter sofort bestätigt. Sollte der Bieter trotzdem an der Versteigerung persönlich teilnehmen, gilt diese Bestätigung als Bargeld für den auf dem Betreibungsamt Zürich 5 deponierten Betrag.
  3. Das Gebot (genaue Bezeichnung des Gegenstandes, Protokollnummer) muss bis spätestens Mittwoch, 16.30 Uhr dem Betreibungsamt Zürich 5 oder dem Gantlokal Hardau schriftlich bekanntgegeben werden.

    Sind Punkt 1 und Punkt 3 erfüllt, nehmen Sie an der Versteigerung teil.
  4. Am Steigerungstag wird mit dem schriftlichen Angebot die Versteigerung begonnen. Es gelten die Steigerungsbedingungen.
  5. Bei einem Zuschlag wird eine Abrechnung erstellt und der Vorschuss retourniert oder für eine spätere Versteigerung auf dem Betreibungsamt Zürich 5 deponiert (ohne Zinsgutschriften).
  6. Die Herausgabe des ersteigerten Gegenstandes erfolgt nach telefonischer Vereinbarung mit dem Gantlokal - 044 492 21 13 am Freitag oder am Montag nach Erhalt des Zuschlages.
  7. Kann Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden, da es überboten wurde, können Sie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Gantlokal (Tel. 044 492 21 13) bezüglich der Rückzahlung des Vorschusses Verbindung aufnehmen.


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