Zugangsgesuch und Kontakte

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Wünschen Sie Zugang zu amtlichen Informationen, können Sie ein mündliches oder schriftliches Gesuch an die in der Sache zuständige Stelle richten. Das Gesuch sollte möglichst präzis sein, d.h. möglichst genaue Angaben über den Gegenstand (Ereignis, Sachbereich) und die Bezeichnung der gewünschten Information, das Datum ihrer Entstehung und ihre Urheberschaft enthalten.

Mündliche Gesuche sind möglich, wenn

  • das Gesuch keine Personendaten oder als vertraulich klassifizierte Informationen, die Dritte betreffen, zum Gegenstand hat (in diesen Fällen sind die betroffenen Dritten anzuhören, was Schriftform voraussetzt)
  • eine vertieften Abklärungen für eine Interessenabwägung zu treffen sind
  • die Bearbeitung auch sonst keinen besonderen Aufwand verursacht.
Für schriftliche Gesuche steht Ihnen ein Musterbrief zur Verfügung, den Sie herunterladen, ausfüllen und einsenden können.
Im Sinne eines möglichst einfachen und direkten Informationszugangs bitten wir Sie, die Gesuche direkt an die betreffende Dienstabteilung zu senden.


Wenn Ihnen unklar ist, wer für die Gesuchsbearbeitung zuständig ist, können Sie Ihr Schreiben an die allgemeine Adresse des Kompetenzzentrums Öffentlichkeitsprinzip einsenden:

Kompetenzzentrum Öffentlichkeitsprinzip
Kommunikation Stadtkanzlei
Stadthausquai 17
Postfach
8022 Zürich


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