Gebühren

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Die Bereitstellung von amtlichen Informationen auf Gesuch hin ist mit Aufwand verbunden. Wenn dieser Fr. 50.- übersteigt (entspricht 20-30 Minuten Arbeitszeit plus Entschädigung für Kopien), werden die anfallenden Kosten der Gesuchstellerin bzw. dem Gesuchsteller in der Regel verrechnet. Betrifft das Gesuch ausschliesslich die eigenen Personendaten, wird keine Gebühr erhoben. Bei grösseren Beträgen kann eine Vorauszahlung verlangt werden (§ 29 Abs. 3 IDG und § 35 IDV).


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