Öffentlichkeitsprinzip

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Seit 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip. Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) gewährt jeder Person das Recht, Einsicht in Behördenakten zu nehmen, sofern keine rechtliche Geheimhaltungspflicht oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse dagegen sprechen.
Das Öffentlichkeitsprinzip soll das Vertrauen in staatliches Handeln stärken und zur freien Meinungsbildung beitragen. Daher ist eine offene Kommunikation seit jeher ein zentrales Anliegen der Stadt Zürich, leistet sie doch einen wichtigen Beitrag zur Ausübung der demokratischen Rechte.


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