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Amtsstellung
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Stellung
- Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene
- Stellung und Aufgaben sind im Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation in Zivil- und Strafsachen vom 10. Mai 2010 (GOG ZH; LS 22.1) und der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt.
Bestand und Wahl
- Jede politische Gemeinde im Kanton Zürich hat einen oder mehrere Friedensrichter/innen
- Stadt Zürich: 6 Friedensrichterämter
- Wahl durch die Stimmberechtigten auf die Amtsdauer von 6 Jahren
- Wählbar sind alle Stimmberechtigten, kein Amtszwang
Aufsichtsbehörde
- Erstinstanzlich das Bezirksgericht
- Zweitinstanzlich das Obergericht
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