Amtsstellung

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Stellung

  • Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene
  • Stellung und Aufgaben sind im Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation in Zivil- und Strafsachen vom 10. Mai 2010 (GOG ZH; LS 22.1) und der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt.


Bestand und Wahl

  • Jede politische Gemeinde im Kanton Zürich hat einen oder mehrere Friedensrichter/innen
  • Stadt Zürich: 6 Friedensrichterämter
  • Wahl durch die Stimmberechtigten auf die Amtsdauer von 6 Jahren
  • Wählbar sind alle Stimmberechtigten, kein Amtszwang


Aufsichtsbehörde

  • Erstinstanzlich das Bezirksgericht
  • Zweitinstanzlich das Obergericht


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