Navigationspfad
Zum SeitenanfangReine Unterhaltszahlungen
Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?
Für Klagen des unmündigen Kindes lautend auf Unterhalt ist das Gericht am Wohnort des Kindes oder des Vaters zuständig.
Für Klagen des unmündigen Kindes lautend auf Unterhalt ist das Gericht am Wohnort des Kindes oder des Vaters zuständig.