Arbeitsrechtliche Klagen

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Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind mit einer Klage / Schlichtungsgesuch beim dafür zuständigen Friedensrichteramt anhängig zu machen. Diese Klage / Schlichtungsverfahren können ausser am Wohnsitz des/der Beklagten auch am Ort, an dem der/die Arbeitnehmende gewöhnlich seine/ihre Arbeit verrichtet, eingeleitet werden.

Übersteigt der Gesamtstreitwert («Geldforderungen brutto» und «Andere Forderungen») den Betrag von 30 000 Franken nicht, ist das Gerichtsverfahren kostenlos.

Zu beachten ist, dass auch Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen einen Streitwert haben (in der Regel höchstens 1 Monatslohn).


Formalitäten: Welche Beilagen sind nötig?

Die Klage sowie alle Unterlagen (wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Korrespondenzen, Arbeitszeugnisse, usw.) sind im Doppel an das zuständige Friedensrichteramt einzureichen.


Formular Arbeitsrechtliche Klagen (Zivilklage)

Formular Zivilklage / Schlichtungsgesuch des oder der Arbeitnehmenden

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