Schlichtungsverfahren

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Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen:

  • Forderungen
  • Konsumentenstreitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Forderungen
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Forderungen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Eigentumsrecht
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • reine Unterhaltszahlungen
  • Aberkennungen, Rückforderungen und anderes mehr

Ausnahmen:
Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen zwischen Vermietern und Mietern werden bei der Schlichtungsstelle eingereicht.


Merkblatt Schlichtungsverfahren

Merkblatt für das Schlichtungsverfahren

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