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Zum SeitenanfangSchlichtungsverfahren
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
- Forderungen
- Konsumentenstreitigkeiten
- Arbeitsrechtliche Forderungen
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Forderungen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Eigentumsrecht
- Persönlichkeitsverletzungen
- reine Unterhaltszahlungen
- Aberkennungen, Rückforderungen und anderes mehr
Ausnahmen:
Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen zwischen Vermietern und Mietern werden bei der Schlichtungsstelle eingereicht.
Merkblatt Schlichtungsverfahren
Merkblatt für das Schlichtungsverfahren

