Auskünfte, Beratungen

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Die Friedensrichterämter erteilen gerne Auskünfte über alle Fragen, die das Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen (zivilrechtlichen Klagen) zwischen Personen und/oder Firmen betreffen:

  • Auskünfte über die Einleitung der Zivilklage bzw. das Schlichtungsgesuch und die dafür notwendigen Formalitäten und Unterlagen werden zu den Bürozeiten telefonisch oder am Schalter erteilt.
  • Persönliche Beratungen /Audienzen bei der Friedensrichterin oder dem Friedensrichter erfolgen auf telefonische Voranmeldung hin.
  • Für fallbezogene Rechtsauskünfte wird auf die Beratungsstellen verwiesen (siehe Rubrik «Kontakt»)

Schalteröffnungszeiten in allen Friedensrichterämtern:
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr


Rechtsvorschlag - Wie weiter?

Wenn Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin Rechtsvorschlag erhoben hat, können Sie beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch einreichen und somit den Rechtsvorschlag beseitigen lassen.

Das Merkblatt unten gibt Auskunft, was Sie dabei zu beachten haben.


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Weitere Informationen

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