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Zum SeitenanfangFragen & Antworten zum Thema Einbürgerung
Welches ist der erste Schritt zur Einbürgerung?
An der Einbürgerung interessierte Personen melden sich persönlich beim Beratungsdienst der Bürgerrechtsabteilung der Stadt Zürich (mit Ausländerausweis, Fahrausweis oder Identitätskarte). Telefonische Beratung ist nur für Schweizer Bürger und Bürgerinnen möglich, die (zusätzlich) das Bürgerrecht der Stadt Zürich erwerben möchten.
Wo befindet sich der Schalter des Kundendienstes?
Die Kundenberatung der Bürgerrechtsabteilung befindet sich im Stadthaus, Stadthausquai 17, Erdgeschoss, Büro 18.
Ist eine Formularabgabe an Drittpersonen möglich?
Formulare werden in der Regel nur an Personen abgegeben, die sämtliche Wohnsitzfristen erfüllen und selber ein Einbürgerungsgesuch einreichen wollen.
Welche Ämter sind bei Kanton und Bund für Einbürgerungsfragen zuständig?
Für den Kanton Zürich:
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abteilung Einbürgerung
Feldstrasse 40
Postfach
8090 Zürich
Telefon: 043 259 83 81
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Für den Bund:
Bundesamt für Migration (BFM)
Abteilung Integration und Bürgerrecht
Sektion Einbürgerungen
Quellenweg 6
Postfach
3003 Bern
Bundesamt für Migration
Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren?
Es gelten die in den Wegleitungen genannten Richtwerte. Eine Beschleunigung des Verfahrens sowie telefonische Auskünfte über laufende Verfahren sind nicht möglich.
Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit?
Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt eingebürgerten Personen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Trotzdem kann der freiwillige Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zum automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, sofern die Gesetzgebung des Herkunftsstaates dies vorsieht.
Verbindliche Auskünfte können ausschliesslich die zuständigen Botschaften und Konsulate des Herkunftsstaates erteilen.

