Zuständigkeit

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Welche Datenschutzstelle ist für Ihr Anliegen zuständig?

Die Zuständigkeit der Datenschutzstellen (Stadt Zürich - Kanton Zürich - Bund) für Beratung und Kontrolle richtet sich nach den Behörden und Verwaltungsstellen, welche Personendaten bearbeiten:

Stadt Zürich: Werden Daten durch Behörden bzw. die Verwaltung der Stadt Zürich bearbeitet? Dann sind Sie bei unserer Fachstelle  richtig. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kanton Zürich und übrige Zürcher Gemeinden: Werden Daten durch Behörden bzw. die Verwaltung des Kantons Zürich oder durch andere Zürcher Gemeinden bearbeitet? Dann richten Sie sich bitte an den kantonalen Datenschutzbeauftragten.

Bund oder Private: Werden Daten durch Behörden bzw. die Verwaltung des Bundes oder durch Private bearbeitet? Dann richten Sie sich bitte an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).


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