Forschungen

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Sie benötigen Personendaten für ein Forschungsprojekt?

Wenn Sie Personendaten bei der Stadtverwaltung Zürich zu Forschungszwecken beziehen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle ein schriftliches Gesuch mit folgenden Angaben einreichen:

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Bezeichnung der Empfänger
  • Umschreibung der benötigten Personendaten
  • Ablauf und Art der Datenbearbeitung
  • Angaben über die zum Schutz der Informationen vorzukehrenden Massnahmen, insbesondere hinsichtlich Aufbewahrung, Anonymisierung und Vernichtung der Personendaten


Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen nähere Auskunft über die Anforderungen eines solchen Gesuchs.

Die zuständige Stelle der Stadtverwaltung erlässt einen schriftlichen Entscheid. Dieser kann mit Auflagen zum Schutz der Personendaten verbunden sein.



Sie wollen Personendaten zu Forschungszwecken bearbeiten?

Als öffentliches Organ der Stadt oder des Kantons Zürich dürfen Sie (bereits vorhandene) Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke bearbeiten, wenn:

  • die Daten anonymisiert werden und
  • aus den Auswertungen keine Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind.
Das Erfordernis der vollständigen Anonymisierung der Daten und der Datenauswertungen muss individuell geprüft und kann nicht nach einer Standardregel beurteilt werden.

§ 9 Abs. 2 Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)


Sie haben Fragen?

Falls Sie Fragen haben oder fachliche Unterstützung benötigen, nehmen Sie möglichst frühzeitig mit unserer Fachstelle Kontakt  auf.


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