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Zum SeitenanfangE-Voting
Bei der Abstimmung vom 28. September 2008 gaben erstmals nicht nur die Stimmberechtigten in den drei Pilotgemeinden Bülach, Schlieren und Bertschikon, sondern auch die Stimmberechtigten in Boppelsen, Bubikon, Fehraltorf, Maur, Männedorf, Mettmenstetten, Kleinandelfingen und Thalwil sowie im Winterthurer Stadtkreis Altstadt ihre Stimme mit E-Voting ab.
Bei der Abstimmung vom 30. November 2008 konnten auch die Stimmberechtigten der Kreise 1 und 2 der Stadt Zürich das erste Mal mit E-Voting abstimmen. Am 26. September 2010 konnten erstmals die bei der Stadt Zürich registrierten stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre Stimme elektronisch abgeben.
Die elektronische Stimmabgabe im Rahmen des Versuchsbetriebs fand letztmals am 13. Februar 2011 statt. Das E-Voting-System des Kantons Zürich (Versuchsbetrieb in 13 Zürcher Gemeinden von 2008 bis 2011) steht den Stimmberechtigten im Wahlkreis 1 + 2 aufgrund eines Entscheids des Kantons bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme per Post (briefliche Stimmabgabe), an der Urne oder vorzeitig in den Kreisbüros abgeben.
Das Statistische Amt des Kantons Zürich wird einen Schlussbericht zur E-Voting-Versuchsphase 2008–2011 erstellen. Basierend auf diesem Schlussbericht und den Vorgaben des Bundesrats wird der Regierungsrat des Kantons Zürich entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang E-Voting im Kanton Zürich ab 2012 eingesetzt werden soll.
Weitere Informationen zur E-Voting-Pilotphase finden Sie beim Statistischen Amt des Kantons Zürich.

