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Strassenprostitution

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Neues Meldeverfahren für die Strassenprostitution

Zusammenarbeit von Stadt und Kanton

Stadt und Kanton Zürich haben ein Pilotprojekt beschlossen, das auf einem Meldeverfahren mit einer vertieften Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit von ausländischen Strassenprostituierten basiert. Die Regelung gilt ab 6. Juni 2011.

Nur wenn die Stadtpolizei die Selbständigkeit anerkennt, kann die gesuchstellende Person anschliessend eine Meldebestätigung des Amts für Wirtschaft und Arbeit für die Ausübung Strassenprostitution erlangen. Mit dieser Massnahme sollen Falschangaben über das Alter und Zwangssituationen besser erkannt werden.


Meldeverfahren für die Strassenprostitution

Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Rumänisch und Ungarisch


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