Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Religiöse Veranstaltungen
Religiöse Veranstaltungen wie Umzüge und Gottesdienste auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Es empfiehlt sich, frühzeitig ein Veranstaltungskonzept beim Büro für Veranstaltungen einzureichen, um eine mögliche Durchführung rechtzeitig abzuklären.
Religiöse Standaktionen
Für das Aufstellen eines Standes oder ähnlicher Vorrichtungen (jedoch ohne Fahrzeuge und Anhänger etc.) sowie für das Aufstellen eines Plakates in Weltformat werden maximal 3 x 3 Meter zur Verfügung gestellt.
Es dürfen sich maximal 5 Personen von der Organisation am Stand aufhalten.
Aufgrund der stets wachsenden Nachfrage nach Standplätzen wurde das Kontingent für Standaktionen pro Organisationen wie folgt beschränkt:
- 24 Standaktionen pro Kalenderjahr/Organisation im Stadtkreis 1
- 24 Standaktionen pro Kalenderjahr/Organisation in den übrigen Stadtkreisen.
Verteilen von religiösen Schriften (Flyer)
Das Verteilen von religiösen Schriften (Flyer) durch Einzelpersonen im Umherziehen , d.h. ohne Verwendung irgendwelcher Infrastruktur, ist ohne besondere Erlaubnis gestattet.


