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Lärmbekämpfung

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Die Fachgruppe Lärmbekämpfung ist für den Vollzug der kantonalen Baulärmverordnung sowie, soweit es den Immissionsschutz anbelangt, der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) zuständig und erteilt, nach eingehender Prüfung der Gesuche, z.B. Bewilligungen für den Einsatz lärmintensiver Baumaschinen, das Betreiben von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen im Freien, Nachtarbeiten sowie Helikopterlandungen und Tiefflüge auf resp. über dem Stadtgebiet Zürich. Sie behandelt Lärmklagen im Zusammenhang mit Gastwirtschaften unter Einbezug der einschlägigen Erlasse. Im Weiteren prüft sie Gesuche für Festveranstaltungen, erlässt Auflagen zur Lärmverminderung und kontrolliert deren Umsetzung. Weiter ist sie Meldestelle für die Durchführung von Veranstaltungen nach Artikel 8 (Schalleinwirkungen) und/oder Artikel 11 (Laserstrahlen) der eidg. Schall- und Laserverordnung (SLV).


Lageplan:

Lageplan: Kommissariat Polizeibewilligungen, Förrlibuckstrasse  61 Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Förrlibuckstrasse

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Polizeibewilligungen

Lärmbekämpfung
Förrlibuckstrasse 61
8005 Zürich
Telefon 044 411 73 41/43-47
Fax 044 201 80 69


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