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Raumausgänge

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51 bis 100 Personen: Zwei Ausgänge mit je 0.90 m Breite. Die Ausgänge müssen direkt ins Freie oder zu einer Treppenanlage führen.

101 bis 200 Personen: Drei Ausgänge mit je 0.90 m Breite oder zwei Ausgänge von 1.20 m und 0.90 m Breite. Die Ausgänge müssen direkt ins Freie oder zu zwei Treppenanlagen führen.

Über 200 Personen: Mindestens zwei Ausgänge, Breite mindestens je 1.20 m. Die Ausgänge müssen direkt ins Freie oder zu mindestens zwei Treppenanlagen führen. Die erforderlichen Türbreiten werden wie folgt berechnet:

  • Erdgeschoss: pro 100 Personen = 0.60 m Breite
  • Obergeschosse: pro 60 Personen = 0.60 m Breite
  • Untergeschosse: pro 50 Personen = 0.60 m Breite


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Weitere Informationen

Notfallnummern Polizei 117, Feuerwehr 118, Sanität 144

Mehr zum Thema

Bewilligungen
Weitere Informationen zu den Bewilligungen finden Sie auf der Website
"Veranstalten/Verkaufen/Wirten".