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Flüssiggasflaschen

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Aufstellen

Flüssiggasflaschen und deren Zuleitungen zu den Verbrauchern sind vor dem Publikum geschützt, ausserhalb des Gebäudes oder Festzeltes, nach Angabe der Feuerpolizei aufzustellen.

Verwendung

Die Verwendung von Flüssiggas in Räumen, die ganz oder teilweise unter dem Terrain liegen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Flüssiggasflaschen dürfen nicht auf Schächte oder Rinnen gestellt werden.


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Weitere Informationen

Notfallnummern Polizei 117, Feuerwehr 118, Sanität 144

Mehr zum Thema

Bewilligungen
Weitere Informationen zu den Bewilligungen finden Sie auf der Website
"Veranstalten/Verkaufen/Wirten".