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Dekorationen

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Material

Dekorationen müssen aus schwerbrennbaren Materialien (Brandkennziffer 5.1)
bestehen, im Brandfall nicht tropfen und keine giftigen Gase entwickeln.

Verwendung

In Fluchtwegen (z.B. Korridore /Treppenhäuser) sind brennbare Dekorationen nicht gestattet und dürfen zudem keine Ausgänge, Löscheinrichtungen, Brandmelde- / Sprinklereinrichtungen, Rettungszeichen respektive Sicherheitsbeleuchtungen verdecken oder verschliessen.

Wandverkleidung

Wandverkleidungen aus Folien oder Papier sind so zu befestigen, dass sie möglichst satt aufliegen. Grosse zusammenhängende Flächen sind durch mindestens 50 cm breite Streifen aus nichtbrennbarem Material (beispielsweise Aluminium-Folien) zu unterteilen. Sie sind vom Boden mindestens 10 cm entfernt zu fixieren.


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Weitere Informationen

Notfallnummern Polizei 117, Feuerwehr 118, Sanität 144

Mehr zum Thema

Bewilligungen
Weitere Informationen zu den Bewilligungen finden Sie auf der Website
"Veranstalten/Verkaufen/Wirten".