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Kaminhöhen

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Ansicht mit Höhenangaben für Kamine und Abgasleitungen auf Flachdächern - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Ansicht Flachdach

Aus feuerpolizeilicher Sicht müssen Kamine und Abgasleitungen folgende Höhen über Dach aufweisen:

  • 1 m für Kamine und Abgasleitungen, die in der Dachfläche ausmünden, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen
  • 50 cm für Kamine und Abgasleitungen, die beim First ausmünden
  • 50 cm für Kamine und Abgasleitungen, die auf nicht begehbaren Flachdächern ausmünden
  • 2 m für Kamine und Abgasleitungen, die auf begehbaren Flachdächern ausmünden



Ansicht zwei verschiedener Kaminhöhen auf Steildächern - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Ansicht Steildach

Wichtig:
Je nach Situation stellt das Amt für Umwelt und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) höhere Anforderungen an die Kaminhöhen.

Amt für Umwelt und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ)


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