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Kaminhöhen
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Ansicht Flachdach
Aus feuerpolizeilicher Sicht müssen Kamine und Abgasleitungen folgende Höhen über Dach aufweisen:
- 1 m für Kamine und Abgasleitungen, die in der Dachfläche ausmünden, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen
- 50 cm für Kamine und Abgasleitungen, die beim First ausmünden
- 50 cm für Kamine und Abgasleitungen, die auf nicht begehbaren Flachdächern ausmünden
- 2 m für Kamine und Abgasleitungen, die auf begehbaren Flachdächern ausmünden
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Ansicht Steildach
Wichtig:
Je nach Situation stellt das Amt für Umwelt und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) höhere Anforderungen an die Kaminhöhen.
Amt für Umwelt und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ)


