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Festveranstaltungen
Festveranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind bewilligungspflichtig. Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Veranstalten - Verkaufen - Wirten"
Anlässe in Bauten und Räumen mit grosser Personenbelegung
Informationen zu Geltungsbereich, Sorgfaltspflicht usw. sind auf folgendem Merkblatt zu finden:


