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Limmatquai
Seit dem 25. September 2004 ist das Befahren des Teilstückes zwischen der Münster- und der Rudolf-Brun-Brücke mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern grundsätzlich verboten. Zu dieser Regelung gibt es Ausnahmen. Erlaubt bleiben:
- Zufahrten zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigen lassen
- Fahrten mit besonderen Bewilligungen
- die Zufahrt für Personen, die am Limmatquai wohnen oder tätig sind, sofern sie ihr Fahrzeug auf Privatgrund abstellen können
- Fahrten im Verkehr mit dem Kantonspolizeiposten Rathaus
- Fahrten von Postzustelldiensten sowie Ärztinnen und Ärzten mit Einsatzziel zwischen der Münsterbrücke und der Rudolf-Brun-Brücke
- Fahrten von Hotelgästen zum Ein- und Ausladen von Gepäck

