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Altstadt rechts der Limmat, unbeschränkt (C1)
Eine Zufahrtsbewilligung in die Fussgängerzone (12.00 bis 5.00 Uhr) erhalten Anwohnende und Inhaber von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.
Erlaubt sind lediglich Fahrten zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen.
Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.
Betroffenes Gebiet
Limmatquai, Mühlegasse, Seilergraben, Central
Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderjahr
Bemerkungen
Auflagen und Bezugsberechtigung
Vorschriften über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenvorschriften)
Zufahrtsbewilligung beantragen

