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Zufahrtsbewilligung Rechts der Limmat

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 Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt in die Fussgängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen.

Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt in die Fussgängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen.
Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhaber von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone.

Bewilligungsgebiete
A1: Mühlegasse, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Limmatquai
C1: Limmatquai, Mühlegasse, Seilergraben, Central

Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.

Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.


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