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Zufahrtsbewilligung Rechts der Limmat
Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt in die Fussgängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen.
Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhaber von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone.
Bewilligungsgebiete
A1: Mühlegasse, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Limmatquai
C1: Limmatquai, Mühlegasse, Seilergraben, Central
Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.
Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.
Bewilligungstypen
Fahrverbotszone 12.00 - 05.00 Uhr
Altstadt rechts der Limmat, unbeschränkt (A1)
Altstadt rechts der Limmat, unbeschränkt (C1)

