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Stadtrichteramt
Wir sorgen für Rechtssicherheit
Das Stadtrichteramt (StRA) ist zuständig für die Durchführung der ordentlichen, kostenbeschwerten Strafverfahren bei Übertretungen, welche auf dem Gebiet der Stadt Zürich begangen und von der Polizei an das StRA rapportiert werden.
Egal, ob Sie einmal beim Einkaufsbummel die Zeit vergessen und dabei die Parkuhr Ihres Parkplatzes abgelaufen ist, ob Sie einmal zu spät dran sind und deshalb die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu wenig beachten, oder ob es an Ihrer Geburtstagsparty einmal etwas zu laut wird für die Nachbarn, viele solche - an sich nicht wirklich aussergewöhnliche - Lebensvorgänge können eine Ordnungsbusse der Polizei nach sich ziehen. Bei Bezahlung solcher Bussen innert 30 Tagen ist die Angelegenheit erledigt und hat keinerlei weitere Folgen. Anderenfalls rapportiert die Stadtpolizei den Vorfall an das Stadtrichteramt (StRA).

